- 1.Baubegehung: nach Fertigstellung
des Kellers, jedoch vor der Verfüllung der Baugrube, zur Prüfung
der Feuchtigkeitsschutz- und Wärmedämmaßnahme
- 2.Baubegehung: nach Fertigstellun
der Rohinstallationen (Heizung / Sanitär / Elektro), vor dem Verschließen
von Schlitzen und Aussparungen. Zur Sicherstellung, daß die anerkannten
Regeln der Technik, insbesondere in Bezug auf Schallschutz, eingehalten
werden.
- 3.Baubegehung: nach Einbau des Estrichs
und der Wärmedämmung im Dachgeschoß mit Dampfsperre,
vor Verkleidung der Dachschrägen, als Sicherheit dafür, daß
die zwingend geforderte Winddichtigkeit eingehalten wird.
- 4.Baubegehung: in der Baufertigstellungsphase
die Begleitung der Schlußabnahme
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